Sicherheitsbestimmungen

Die Fertigung meiner Artikel erfolgt unter größter Sorgfalt und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften DIN EN 12586 (Neue Norm für Schnullerhalter). Die Materialauswahl erfolgt unter großer Beachtung der Anforderungen nach DIN EN 71-3 (Neue Norm für Migration bestimmter Elemente).

Das bedeutet:

– die maximale Länge einer Schnullerkette (ohne Clip gemessen) ist auf 22cm begrenzt (Strangulationsgefahr bei Babys und Kleinkindern)

– Verwendung von nickel- und rostfreie Clips mit Ventilationslöchern

– Verwendung von schweiß- und speichelfesten, farbechten und schadstofffreien Holzperlen

– Verwendung von speichel- und farbechten Schnüren, mit hoher Reißfestigkeit

Holz ist von der Abnutzung stärker betroffen, als Produkte aus anderen Materialien. In Verbindung mit Speichel und kleinen spitzen Zähnen kann es zum Farbabrieb kommen.
Die verwendeten wasserlöslichen Farben sowie Lacke sind völlig ungiftig (lebensmittelecht) und somit besteht zu keiner Zeit eine Gefahr für das Kind.

 

FÜR DIE SICHERHEIT DES KINDES!

Vor jedem Gebrauch ist das Produkt zu prüfen!
Bei ersten Anzeichen von Mängeln oder Beschädigungen das Produkt bitte wegwerfen!
Verlängere niemals den Schnullerhalter!
Befestige keine Ketten an Gurten, Bändern oder losen Teilen der Kleidung- das Kind könnte sich daran strangulieren!
Es wird empfohlen die Schnullerkette lediglich an der Kleidung des Kindes festzumachen und sie nicht im Laufstall, Bett oder der Wiege zu verwenden.
Die Reinigung der Holzartikel kann mit warmen Wasser, ohne Spülmittel erfolgen (nicht im Geschirrspüler, Sterilisator oder Kochtopf). Die Reinigung der Stoffartikel kann in der Waschmaschine bei 40° im Wäschesack erfolgen (außer bei Körnerfüllung), das trocknen im Trockner wird empfohlen.

 

Zum Abschluss möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich keine Haftung für Risiken oder Gefahren übernehme, die durch einen unsachgemäßen Gebrauch meiner Produkte hervorgerufen wurden. Beim Gebrauch sollte immer eine Aufsichtsperson vorhanden sein. Eventuell mögliche Unfälle, wie beispielsweise das Verschlucken von Kleinteilen, Ersticken oder Strangulieren können durch eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufsichtspflicht vorgebeugt werden. Deshalb kann ich keinerlei Haftung übernehmen.